AGB

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmer und Gästeappartements sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (Pensionaufnahmevertrag) Der Begriff “Pensionaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs,- Gastaufnahme-, Hotel,- Hotelzimmervertrag. Der Begriff Gast umfasst und ersetzt den Begriff Kunde. Der Begriff Pension umfasst und ersetzt den Begriff Alter Winzerhof Weisenheim am Berg e.K.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für die Kochschule „Alter Winzerhof“, soweit die stattfindenden Kochkurse und Events durch den Alten Winzerhof Weisenheim am Berg e.K. durchgeführt werden. Näheres unter Punkt 8 ff dieser Geschäftsbedinungen.

2 VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER,-VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und durch die Pension verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlussses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate überschreitet.

3.4 Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.

3.5 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder bar, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen oder Arrangements bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2 Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Der Pension steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.

4.4 Die von der Pension aufgrund der entsprechenden Erfahrungssätze der Pension zugrunde gelegten Pauschalen sind:

  • bei einer Stornierung im Zeitraum von bis zu 28 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: kostenfrei,
  • bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 28 Tagen bis 14 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: 60 % des vereinbarten Reisepreises,
  • bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Reisepreises.

Ausgenommen von diesen Stornierungsgebühren sind Weihnachten und Silvester. Hier können Sie 4 Wochen vor Anreisedatum noch kostenfrei stornieren.

5 RÜCKTRITT DER PENSION

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer durch die Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschwiegen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Die Pension ist ebenfalls zum Rücktritt von bereits gebuchten eigenen Arrangements (Weinproben, Wanderungen, Pfälzer Abende, etc.) berechtigt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 14 Personen oder eine von der Pension angekündigte Mindesteilnehmerzahl unterschritten wird.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG,- ÜBERGABE UND RÜCKGABE

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder Appartements der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DER PENSION

7.1 Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bis höchstens 3.500,-Euro. Für Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten, Schmuck und sonstige Sachen ist diese Haftung begrenzt auf 500,-Euro. Die Pension empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB).

7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch keine Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsparkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Pension haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

8 KOCHSCHULE UND VERANSTALTUNGEN

8.1 KOCHSCHULE ALTER WINZERHOF

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer selbst. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä. rechtzeitig vor Beginn des Kurses anzuzeigen.

Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der Pension und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen im Rahmen der Kochschule des Alten Winzerhof e.K. und dem Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und Anlagen entstehen könnten. Unberührt hiervon bleiben schadenstiftende Ereignisse, die von einem Mitarbeiter oder Beauftragten, sowie durch die Pension selbst verursacht wurden.

Schäden durch einen Teilnehmer müssen von diesem ersetzt werden. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer so haftet dieser für seine Gäste.

Die Anmeldungen erfolgen schriftlich oder per Telefon und bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch die Pension. Nach der Anmeldebestätigung ist die Teilnahmegebühr zu entrichten.

Die Pension behält sich vor, Termine für Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Verhinderung des Koches oder nach eigenem Ermessen abzusagen. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall über den geleisteten Betrag eine Gutschrift die zu einem anderen Termin eingelöst werden kann. Barauszahlungen oder Rücküberweisungen sind in diesem Fall ebenfalls möglich. Die Absage erfolgt in der Regel spätestens 3 Tage vor Kursbeginn.

Sonstige Ansprüche der Teilnehmer wegen Absage von Kursen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kochschule steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der der Kochschule entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.

Bei vorzeitigem Rücktritt des Teilnehmers von einem gebuchten Kurs gilt die nachfolgende Stornostaffelung: Bei Buchung eines Kurses bzw. nach Anmeldebestätigung bis zu 28 Tage vor Beginn des Kurses sind 80% der Kursgebühr zu entrichten. Ab 27 Tage vor Kursbeginn sind 90% der Kursgebühr zu entrichten. Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs sind 100% der Kursgebühr zu entrichten. Bei Verhinderung kann eine andere Person als Teilnehmer einspringen.

Die Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.

8.2 SONSTIGE VERANSTALTUNGEN DES ALTEN WINZERHOFES (Z.B. WEINWOCHENENDE, WEINREISEN ETC.)

Dem Alten Winzerhof steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Altern Winzerhof entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.

Bei vorzeitigem Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung gilt die nachfolgende Stornostaffelung: Bei Buchung einer Veranstaltung bzw. nach Anmeldebestätigung bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 80%, ab 27 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 90% der Kosten zu entrichten. Bei Nichterscheinen zu einer gebuchten Veranstaltung sind 100% der Kosten zu entrichten. Bei Verhinderung kann eine andere Person als Teilnehmer einspringen.

Die Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.

8.2 VERANSTALTUNGEN (HOCHZEITEN, GEBURTSTAGSFEIERN, FIRMENFEST ETC.) AUF VERANLASSUNG EINES GASTES (AUFTRAGGEBER)

Der Auftraggeber und seine Gäste verzichten gegenüber der Pension und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltungen im Alten Winzerhof e.K. und dem Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und Anlagen entstehen könnten. Unberührt hiervon bleiben schadenstiftende Ereignisse, die von einem Mitarbeiter oder Beauftragten, sowie durch die Pension selbst verursacht wurden

Kommt zwischen der Pension und einem Gast ein Vertrag über eine Veranstaltung zustande (mündlich oder schriftlich) so kann die Pension nach Abschluss des Vertrages eine angemessene Vorauszahlung in Höhe bis zu 60 % des voraussichtlichen Gesamtpreises verlangen.

Dem Alten Winzerhof steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Alten Winzerhof entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.

Bei vorzeitigem Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung gilt die nachfolgende Stornostaffelung: Bei Buchung einer Veranstaltung bzw. nach Anmeldebestätigung bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 80%, ab 27 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 90% der Kosten zu entrichten. Bei Nichterscheinen zu einer gebuchten Veranstaltung sind 100% der Kosten zu entrichten. Bei Verhinderung kann eine andere Person als Teilnehmer einspringen.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Weisenheim am Berg, 01.03.2019